Gasthaus “Zur Goldenen Sonne”
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                                                                                                                                                 Gasthaus „Zur goldenen Sonne“ 56357 Niederwallmenach  Borngasse 1                                                                                                                                                      Inhaber Wolfgang Lampert                                                                                                                  Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen 1. Raummiete für Veranstaltungen in gesonderten Räumlichkeiten (Nutzung bis 6 Stunden) Für die Bereitstellung der Räumlichkeiten wird grundsätzlich eine Raummiete erhoben. Für den kleinen Gesellschaftsraum werden 80,00 €, für den großen Gesellschaftsraum 150,00 € berechnet. Bei Erreichung / Überschreitung eines gastronomischen Mindestumsatzes, von 240,00 € kleiner - bezw. 900,00 € großer Gesellschaftsraum, wird auf die Berechnung einer Raummiete verzichtet. - Die Raummiete wird in voller Höhe fällig, wenn kein gastronomischer Umsatz im Zusammenhang mit der   Raumnutzung erziehlt wird (Raummiete ohne Verzehr). - Erreicht der gastronomische Umsatz nur einen Teil des Mindestumsatzes, errechnet sich eine Restmiete                  aus der Raummiete abzüglich des prozentual erreichten gastronomischen Umsatzes.        Beispiel:           Mindestumsatz     240,00 €   100%     Miete  80,00 €                        tatsächlicher Umsatz     144,00 €     60%             -  48,00 €                                                                                    Restmiete  = 32,00 € 2. Musik / Fernseher 2.1 Die Kapelle / der DJ wird vom Gast organisiert. Die Abrechnung erfolgt zwischen Gast und Kapelle / DJ. Der Gast trägt auch die Kosten für die Künstlersozialabgabe und die GEMA-Gebühren. Bei Bedarf werden unsere hauseigenen Tonwiedergabegeräte zur Gestaltung des Rahmenprogramms kostenlos zur Verfügung gestellt. 2.2 Der Verzehr der Musiker / Künstler / DJs geht zu Lasten des Gastes. 3. Für die Rechnungsstellung maßgebliche Personenzahl Die verbindliche Personenzahl ist spätestens 4 Tage vor der Veranstaltung bekannt zu geben. Sollte die Teilnehmerzahl unterschritten werden, so wird bei der Rechnungsstellung die angemeldete Personenzahl zu Grunde gelegt. Sollte die angegebene Personenzahl überschritten werden, so ist die tatsächliche Personenzahl für die Rechnungsstellung maßgeblich. 4. Kinder Essen bis 6 Jahre alte Kinder vom Menü / Büffet mit, so wird dieses Essen nicht berechnet. Bei 7- bis 11-jährigen Kindern, die Teile des Menüs / Büffets essen, berechnen wir 50% des regulären Preises. Für Kinder ab 12 Jahren berechnen wir den vollen Menü- / Büffet-Preis. Sonderwünsche beim Essen (z.B. Kinderschnitzel) müssen wir jedoch unabhängig des Alters berechnen. 5. Anzahlung Bei Veranstaltungen müssen wir auf eine Vorauszahlung des Mietpreises bestehen. Diese Zahlung ist spätestens eine Woche vor Durchführung der Veranstaltung zu leisten und wird bei Überschreitung des Mindestverzehrs zurück erstattet. 6. Stornogebühr Vier Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 20% der Raummiete / des Speisen-Verzehrs berechnet, zwischen vier und einer Woche vor der Veranstaltung 50% der Raummiete / des Speisen- Verzehrs, bei einer Stornierung in der letzten Woche vor der Veranstaltung beträgt die Stornogebühr 80% der Raummiete / des Speisen-Verzehrs. Für den Fall einer ersatzweisen Vermietung der Räumlichkeiten entfällt die Stornogebühr vollständig. 7. Zahlungsfrist / Zahlungsart Der Rechnungsbetrag ist vor Ort in bar oder spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug per Überweisung zu bezahlen. 8. Schlussbestimmungen 8.1. Änderungen und / oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Niederwallmenach VG Nastätten. 8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Restaurant. 8.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 8.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.